Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Hinweise für Elbmarsch: Reisepass Meldung wegen Verlust

    Allgemeine Informationen

    Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Ausweispapiere.

    Rechtliche Grundlage
    Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundesreisepasses verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Verlauf
    Der Inhaber hat den Verlust seines Bundesreisepasses unverzüglich anzueigen.

    Mitzubringen
    Für die Verlustanzeige ist i.d.R. die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben. Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier evtl. noch ausweisen können.

    Gebühren
    Eine Gebühr wird erst bei Beantragung eines vorübergehenden Bundesreisepasses erhoben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbuferstraße 98

    21436 Marschacht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099-28

    Fax: +49 4176 9099-44

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099-21

    E-Mail: meldeamt@sg-elbmarsch.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Reisepass Meldung wegen Verlust

    • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
    • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: bitte dieses mitbringen
    • wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urlaub, Identifikation, Reiseausweis, Reisepass, verreisen, e-Pass, Ausweis, Reisepaß, Pass, Ferien, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English