Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Hinweise für Elbmarsch: Reisepass Meldung wegen Verlust
Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Ausweispapiere.
Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundesreisepasses verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Verlauf
Der Inhaber hat den Verlust seines Bundesreisepasses unverzüglich anzueigen.
Mitzubringen
Für die Verlustanzeige ist i.d.R. die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben. Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier evtl. noch ausweisen können.
Gebühren
Eine Gebühr wird erst bei Beantragung eines vorübergehenden Bundesreisepasses erhoben.
Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Ausweispapiere.
Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundesreisepasses verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Verlauf
Der Inhaber hat den Verlust seines Bundesreisepasses unverzüglich anzueigen.
Mitzubringen
Für die Verlustanzeige ist i.d.R. die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben. Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier evtl. noch ausweisen können.
Gebühren
Eine Gebühr wird erst bei Beantragung eines vorübergehenden Bundesreisepasses erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4176 9099-21
Telefon Festnetz: +49 4176 9099-28
Fax: +49 4176 9099-44
E-Mail: meldeamt@sg-elbmarsch.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Reisepass Meldung wegen Verlust
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: bitte dieses mitbringen
- wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: bitte dieses mitbringen
- wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Identifikation, Reisepaß, Reisepass, Pass, anderer Pass, e-Pass, Reiseausweis, Ferien, Ausweis, Urlaub, verreisen