Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bad Sachsa - Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Di: 08:30 - 12:30 Mi: 08:30 - 12:30 Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Fr: 08:30 - 12:30
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Regina Macke
Zuständig für
- Sonstiges: K-Z
Telefon Festnetz: 05523 3003-21
Fax: 05523 3003-50
E-Mail: regina.macke@bad-sachsa.de
Frau Susanne Müller
Zuständig für
- Sonstiges: A-G
Fax: 05523 3003-50
Telefon Festnetz: 05523 3003-22
E-Mail: susanne.mueller@bad-sachsa.de
Frau Karen Schlichting
Zuständig für
- Sonstiges: H-J
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05523 3003-19
Fax: 05523 3003-50
E-Mail: karen.schlichting@bad-sachsa.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Identifikation, Reisepaß, Reisepass, Pass, anderer Pass, e-Pass, Reiseausweis, Ferien, Ausweis, Urlaub, verreisen