Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Goslar - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Haus und Christian-von-Dohm-Platz
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 34 52
38634 Goslar
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Bei uns erhalten Sie neben unseren eigenen Dienstleistungen Erstauskünfte zu allen Bereichen der Stadtverwaltung. Für Detailfragen leiten wir Sie gern an die fachlich zuständige Stelle weiter.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, Pass, Urlaub, Ferien, verreisen, Reisepass