Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Angebote der Jugendarbeit

    Beschreibung

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.

    Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

    • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
    • bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
    • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
    • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes

    Hinweise für Gellersen: Jugendpflege

    Die Jugendpflege, der Fachdienst Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport, ist zuständig für die Unterstützung und Fortentwicklung der Jugendarbeit und Jugendbildungsarbeit im Landkreis Lüneburg.

    Hierzu ein paar statistische Daten und weitere Informationsquellen.

    Im Landkreis Lüneburg gibt es 79 Sportvereine mit über 27.000 Mitgliedern, davon über 14.000 Kinder und Jugendliche. Außerdem 27 Schützenvereine mit über 4.000 Mitgliedern, davon fast 1.000 Jugendliche. Die Rangliste der Sportarten wird angeführt vom Turnen über Fußball, den Schießsport und dem Pferdesport. Weitere Informationen unter www.kreissportbund-lueneburg.de.

    Weiterhin gibt es im Landkreis Lüneburg über 70 Jugendfeuerwehren, die Jugendarbeit von hoher Qualität anbieten.Das Angebot wird vervollständigt durch viele kirchlicher Jugendgruppen, Jugendzentren, Pfadfindergruppen, der DLRG und dem DRK. Aber auch Kinderchöre, Musikgruppen, Umweltgruppen und örtliche Initiativen findet man im Landkreis Lüneburg.

    Außerdem gibt es übergeordnete Interessenvertretungen mit einer eigenen Angebotspalette, wie den Kreisjugendring, www.kreisjugendring-lueneburg.de, oder den Samtgemeindejugendring Gellersen, www.sgjr-gellersen.de.

    Aber auch hier im Fachdienst Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport darf man jederzeit nachfragen und wir werden versuchen erfolgreich zu informieren und zu helfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

    Ansprechpartner

    Fachdienst 51 Jugendhilfe und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall
    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall
    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04131 26-2718

    Fax: 04131 26-2370

    Telefon Festnetz: 04131 26-1718

    Telefon Festnetz: 04131 26-1370

    E-Mail: deborah.mellmann@landkreis.lueneburg.de

    E-Mail: karsten.zenker-bruns@landkreis.lueneburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall
    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall
    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

    Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

    • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
    • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
    • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

    Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
    Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendausbildungsarbeit, Jugendpflege, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de