Angebote der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
Hinweise für Cuxhaven: Jugendarbeit
"Ausbildung zum Jugendgruppenleiter / zur Jugendgruppenleiterin"
Die Jugendarbeit in Cuxhaven ist sehr vom ehrenamtlichen Engagement abhängig. Die vielfältigen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche wären anders nicht zu bewältigen. Daher ist die Ausbildung von Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleitern ein zentrales Anliegen. Jährlich findet unter der Leitung des Stadtjugendpflegers mindestens ein 50stündiger Gruppenleiterlehrgang mit Erlangung der JULEICA in Cuxhaven statt (üblicherweise an zwei Wochenenden und einem Abend im November). Auf Anfrage und genügend Nachfrage werden auch entsprechende Fortbildungen angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2801
Kontaktperson
Stefan Bardenhagen
Natalie Schellong
Martina Hagen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04721 66-2822
Fax: 04721 66-270667
E-Mail: m.hagen@landkreis-cuxhaven.de
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18 Gebühren: k.A. - Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Bemerkungen
Hinweise für Cuxhaven: Jugendarbeit
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
In Cuxhaven ist die städtische Jugendpflege mit dem Haus der Jugend Ausgangspunkt der Jugendarbeit. Neben der Offenen-Tür-Arbeit haben hier der Stadtjugendring und der Jugendrat der Stadt Cuxhaven ihr Domizil. Die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit bzw. der Jugendgruppen und -initiativen erfolgt ebenfalls von hier.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendausbildungsarbeit, Jugendhilfe, Jugendhilfekosten, Jugendpflege