Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Angebote der Jugendarbeit

    Beschreibung

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.

    Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

    • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
    • bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
    • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
    • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

    Ansprechpartner

    Landkreis Celle - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Trift 26

    29221 Celle

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 916-4343

    Fax: 05141 916-4399

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Weitere Informationen

    Achtung: Wir möchten uns gern Zeit für Sie und Ihre Anliegen nehmen. Die Mitarbeiter(innen) unseres Allgemeinen Sozialdienstes sind sehr häufig im Außendienst unterwegs. Bitte vereinbaren Sie evtl. Besuchstermine im Büro möglichst telefonisch, um Fehlbesuche oder Wartezeiten zu vermeiden! Bitte beachten Sie: Frau Fischer hat einen sog. "Telearbeitsplatz" und steht von Montag bis Donnerstag nur in der Zeit von 08.30 - 12.30 Uhr für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Persönlich erreichbar ist sie im Kreisjugendamt nur freitags von 08.00 - 12.00 Uhr.

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

    Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

    • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
    • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
    • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

    Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
    Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendausbildungsarbeit, Jugendpflege, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de