Angebote der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
Hinweise für Obernkirchen: Angebote der Jugendarbeit
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit stellen einen eigenständigen Teil der Jugendhilfe dar. Wahrgenommen werden Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe sowie durch sozialpädagogische Hilfen gemäß § 14 SGB VII die Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung. Im Rahmen dessen setzt sich Jugendsozialarbeit für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Unterschiedlichste Aufgaben in diversen Arbeitsfeldern prägen die vorrangig lebensweltorientierte Arbeit in diesen Bereichen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisjugendpflege bieten fachliche Unterstützung, kollegiale Beratung, sachkundige Vermittlung sowie praktische Kooperatioen im Rahmen einer umfangreichen Angebotspaltte an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf um sich Rat und Unterstützung zu holen.
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit stellen einen eigenständigen Teil der Jugendhilfe dar. Wahrgenommen werden Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe sowie durch sozialpädagogische Hilfen gemäß § 14 SGB VII die Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung. Im Rahmen dessen setzt sich Jugendsozialarbeit für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Unterschiedlichste Aufgaben in diversen Arbeitsfeldern prägen die vorrangig lebensweltorientierte Arbeit in diesen Bereichen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisjugendpflege bieten fachliche Unterstützung, kollegiale Beratung, sachkundige Vermittlung sowie praktische Kooperatioen im Rahmen einer umfangreichen Angebotspaltte an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf um sich Rat und Unterstützung zu holen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Ansprechpartner
Jugendhilfe / Jugendschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Woitke
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendausbildungsarbeit, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Jugendpflege
Metainformation
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