Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Beschreibung

    Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 26

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-91595(KFZ-Zulassungsstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-3111(Zentrale)

    Fax: 0491 926-91819(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1400(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1409(Zulassungsstelle)

    Fax: 0491 926-91818(Schwertransport)

    Fax: 0491 926-91820(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1467(Führerscheinstelle)

    E-Mail: kfz@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    • bisheriger Führerschein

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

    Fristen

    Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

    Kosten

    Gebühr ab 13.80 EUR bis 29.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein beantragen, Neuer Name im Führerschein, Karteikartenabschrift, Heirat, Namensänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de