Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Führerschein, Namensänderung
Wenn sich der Name geändert hat und somit die Daten in Führerschein und Ausweisdokument nicht mehr übereinstimmen, kann die Änderung auch im Führerschein sinnvoll sein.
Eine Pflicht zur Änderung besteht nicht.
Abweichende Daten können jedoch zum Beispiel bei allgemeinen Verkehrskontrollen im In- und Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen zu Schwierigkeiten führen, da in der Regel Führerschein und Ausweisdokument vorgelegt werden müssen.
Wenn sich der Name geändert hat und somit die Daten in Führerschein und Ausweisdokument nicht mehr übereinstimmen, kann die Änderung auch im Führerschein sinnvoll sein.
Eine Pflicht zur Änderung besteht nicht.
Abweichende Daten können jedoch zum Beispiel bei allgemeinen Verkehrskontrollen im In- und Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen zu Schwierigkeiten führen, da in der Regel Führerschein und Ausweisdokument vorgelegt werden müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bisheriger Führerschein
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Führerschein, Namensänderung
- gültiger Ausweis oder Pass
- Sollte der Ausweis oder Pass nach Beantragung aufgrund der Namensänderung noch nicht vorliegen, reicht eine Bescheinigung über die Namensänderung (zum Beispiel Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des Ehenamens). Der Ausweis oder Pass muss bei Abholung des neuen Führerscheins vorgelegt werden.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.)
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde von Ihnen telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235-3080).
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person finden Sie hier.
- gültiger Ausweis oder Pass
- Sollte der Ausweis oder Pass nach Beantragung aufgrund der Namensänderung noch nicht vorliegen, reicht eine Bescheinigung über die Namensänderung (zum Beispiel Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des Ehenamens). Der Ausweis oder Pass muss bei Abholung des neuen Führerscheins vorgelegt werden.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.)
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde von Ihnen telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235-3080).
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person finden Sie hier.
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Führerschein, Namensänderung
Soll die Namensänderung auch im Führerschein erfolgen, ist die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines erforderlich. Die notwendigen Informationen zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines finden Sie hier.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Soll die Namensänderung auch im Führerschein erfolgen, ist die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines erforderlich. Die notwendigen Informationen zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines finden Sie hier.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Führerschein, Namensänderung
Die Bearbeitungszeit liegt bei zwei bis drei Wochen.
Die Bearbeitungszeit liegt bei zwei bis drei Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Führerschein, Namensänderung
- 31 Euro, sofern bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
- 24 Euro, sofern noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
Die Gebühren der Führerscheinstelle können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
- 31 Euro, sofern bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
- 24 Euro, sofern noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
Die Gebühren der Führerscheinstelle können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat