Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Delmenhorst: Änderungen im Führerschein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Fahrerlaubnisse (Führerscheinstelle)
Aktuelles
Bei Fragen zum Thema Fahrerlaubnisse, sei es zur ersten Erteilung, zum Umtausch, zur Erweiterung oder auch zum Entzug der Fahrerlaubnis, ist die Führerscheinstelle der Stadt Delmenhorst die Ansprechpartnerin. Dort gibt es Auskünfte zu allen fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen und eine Liste über die Aufgaben der Führerscheinstelle finden sich unter dem Punkt „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) zu folgenden Servicezeiten möglich: Montag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Termine können auch per E-Mail an fahrerlaubnis@delmenhorst.de vereinbart werden. Bei Anfragen sind die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer) sowie das Anliegen anzugeben. Telefonische Sprechzeiten: Montag: 14 bis 15 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
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bisheriger Führerschein
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aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
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bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat