Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Beschreibung

    Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Rathaus, Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-2905(Landkreis Uelzen)

    Fax: 0581 82-441(Fax Führerscheinstelle)

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-uelzen.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2010 (von: Markus Lühring)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Gewiß, Björn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    • bisheriger Führerschein

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

    Fristen

    Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

    Kosten

    Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)