Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
Ändert sich der Name des Inhabers einer Fahrerlaubnis (z.B. nach einer Heirat, Scheidung usw.), sollte der Führerschein in folgenden Fällen erneuert werden:
- der Name auf Ihrem Führerschein ist nicht Ihr Geburtsname oder
- Sie möchten außerhalb von Deutschland Kraftfahrzeuge führen
Sollte Ihr Name sich aufgrund einer Heirat geändert haben und Ihr Führerschein ist auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt, benötigen Sie für Fahrten innerhalb von Deutschland keinen neuen Führerschein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 930-2002
Fax: 04791 930-2098
Internet
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
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bisheriger Führerschein
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aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
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bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- derzeit vorhandener Führerschein
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Namensänderung, falls der Personalausweis oder Pass noch nicht aktualisiert wurde
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Formulare
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
ca. 3 Wochen
Kosten
Gebühr ab 13.80 EUR bis 29.00 EUR
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
- 25,30 €
- ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Namensänderung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Heirat, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift