Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Beschreibung

    Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    Allgemeine Informationen

    Ändert sich der Name des Inhabers einer Fahrerlaubnis (z.B. nach einer Heirat, Scheidung usw.), sollte der Führerschein in folgenden Fällen erneuert werden:

    • der Name auf Ihrem Führerschein ist nicht Ihr Geburtsname oder
    • Sie möchten außerhalb von Deutschland Kraftfahrzeuge führen

    Sollte Ihr Name sich aufgrund einer Heirat geändert haben und Ihr Führerschein ist auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt, benötigen Sie für Fahrten innerhalb von Deutschland keinen neuen Führerschein.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2002

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    • bisheriger Führerschein

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • derzeit vorhandener Führerschein
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Namensänderung, falls der Personalausweis oder Pass noch nicht aktualisiert wurde
    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    ca. 3 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 13.80 EUR bis 29.00 EUR

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    • 25,30 €
    • ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Namensänderung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neuer Name im Führerschein, Heirat, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English