Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Straßenverkehr - Führerscheinstelle - Fachdienst 36
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwochs ganztägig geschlossen zur Antragsbearbeitung Donnerstag zusätzlich: 13.30 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05841 120-720
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
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bisheriger Führerschein
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aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
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bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat