Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Beschreibung

    Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).

    Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.

    Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist. 



    Allgemeine Informationen

    Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).

    Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.

    Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    • bisheriger Führerschein

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    • Personalausweis oder Reisepass 
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Die "Reste" des unbrauchbar gewordenen Führerscheins, sofern diese noch vorhanden sind.
    • Bei Namensänderung zusätzlich: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern das vorgelegte Ausweisdokument die Namensänderung noch nicht enthält.
    • Bei Änderung des Führerscheines wegen Wegfall einer Sehhilfe ist für die Klassen A,B,BE (inkl. Unterklassen) zumindest ein Sehtest vom Optiker erforderlich. Sollten Sie Inhaber der alten Klasse 3 oder der Klassen C- und D-Klassen sein ist zumindest ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen. 

    Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Die "Reste" des unbrauchbar gewordenen Führerscheins, sofern diese noch vorhanden sind.
    • Bei Namensänderung zusätzlich: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern das vorgelegte Ausweisdokument die Namensänderung noch nicht enthält.
    • Bei Änderung des Führerscheines wegen Wegfall einer Sehhilfe ist für die Klassen A,B,BE (inkl. Unterklassen) zumindest ein Sehtest vom Optiker erforderlich. Sollten Sie Inhaber der alten Klasse 3 oder der Klassen C- und D-Klassen sein ist zumindest ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.

    Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Fristen

    Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

    Kosten

    Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 20,20 Euro, wenn der zu ändernde oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 25,30 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 20,20 Euro, wenn der zu ändernde oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 25,30 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Der Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder Unbrauchbarkeit ist immer ein Tausch Karte gegen Karte. Wenn noch der Papierführerschein vorliegt, so ist die Dienstleistung Umstellung auf den EU-Kartenführerschein zu wählen.

    Der Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder Unbrauchbarkeit ist immer ein Tausch Karte gegen Karte. Wenn noch der Papierführerschein vorliegt, so ist die Dienstleistung Umstellung auf den EU-Kartenführerschein zu wählen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)