Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).
Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.
Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).
Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bisheriger Führerschein
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild - biometrisch
(Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich) - Die "Reste" des unbrauchbar gewordenen Führerscheins, sofern diese noch vorhanden sind.
- Bei Namensänderung zusätzlich: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern das vorgelegte Ausweisdokument die Namensänderung noch nicht enthält.
- Bei Änderung des Führerscheines wegen Wegfall einer Sehhilfe ist für die Klassen A,B,BE (inkl. Unterklassen) zumindest ein Sehtest vom Optiker erforderlich. Sollten Sie Inhaber der alten Klasse 3 oder der Klassen C- und D-Klassen sein ist zumindest ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.
Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild - biometrisch
(Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich) - Die "Reste" des unbrauchbar gewordenen Führerscheins, sofern diese noch vorhanden sind.
- Bei Namensänderung zusätzlich: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern das vorgelegte Ausweisdokument die Namensänderung noch nicht enthält.
- Bei Änderung des Führerscheines wegen Wegfall einer Sehhilfe ist für die Klassen A,B,BE (inkl. Unterklassen) zumindest ein Sehtest vom Optiker erforderlich. Sollten Sie Inhaber der alten Klasse 3 oder der Klassen C- und D-Klassen sein ist zumindest ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.
Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR
Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 20,20 Euro, wenn der zu ändernde oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 25,30 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 20,20 Euro, wenn der zu ändernde oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 25,30 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
Der Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder Unbrauchbarkeit ist immer ein Tausch Karte gegen Karte. Wenn noch der Papierführerschein vorliegt, so ist die Dienstleistung Umstellung auf den EU-Kartenführerschein zu wählen.
Der Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder Unbrauchbarkeit ist immer ein Tausch Karte gegen Karte. Wenn noch der Papierführerschein vorliegt, so ist die Dienstleistung Umstellung auf den EU-Kartenführerschein zu wählen.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat