Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Beschreibung

    Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).

    Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.

    Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Salzhausen (Kreis Harburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    • bisheriger Führerschein

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

    • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Die "Reste" des unbrauchbar gewordenen Führerscheins, sofern diese noch vorhanden sind.
    • Bei Namensänderung zusätzlich: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern das vorgelegte Ausweisdokument die Namensänderung noch nicht enthält.
    • Bei Änderung des Führerscheines wegen Wegfall einer Sehhilfe ist für die Klassen A,B,BE (inkl. Unterklassen) zumindest ein Sehtest vom Optiker erforderlich. Sollten Sie Inhaber der alten Klasse 3 oder der Klassen C- und D-Klassen sein ist zumindest ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.

    Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Fristen

    Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

    Kosten

    Gebühr ab 13.80 EUR bis 29.00 EUR

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 20,20 Euro, wenn der zu ändernde oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 25,30 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Der Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder Unbrauchbarkeit ist immer ein Tausch Karte gegen Karte. Wenn noch der Papierführerschein vorliegt, so ist die Dienstleistung Umstellung auf den EU-Kartenführerschein zu wählen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein beantragen, Neuer Name im Führerschein, Karteikartenabschrift, Heirat, Namensänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de