Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Durchführung von Sammlungen Informationserteilung

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

    Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Hinweise für Wesermarsch: Information - Telefonzentrale

    Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

    Ein BEM ist durchzuführen, wenn ein Beschäftigter sechs Wochen oder länger am Stück oder innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig gewesen ist.

    Die Dienststelle, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung haben auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 SGB IX eine Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschlossen.

    Das Konzept des BEM zielt letztendlich darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, wiederherzustellen und  zu erhalten. Mit dem BEM wird  eine systematische Vorgehensweise zur Gesundheiterhaltung der Beschäftigten entwickelt, die für alle Beteiligten transparent ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

    Hinweise für Wesermarsch: Information - Telefonzentrale

    Bei Fragen zum Thema BEM wenden Sie sich gerne an die unten aufgeführte Ansprechperson im Block "Ihre Ansprechpartner_in".

    Ansprechpartner

    Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernadottestr. 94

    14195 Berlin

    Kontakt

    Fax: 030 831 47-50

    Telefon Festnetz: 030 839 001-0

    E-Mail: sozialinfo@dzi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2015

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spenden sammeln, Sammelbüchse, Spendensammlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de