Durchführung von Sammlungen Erlaubnis
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    Durchführung von Sammlungen Informationserteilung

    Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

    Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Hinweise für Wesermarsch: Information - Telefonzentrale

    Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

    Ein BEM ist durchzuführen, wenn ein Beschäftigter sechs Wochen oder länger am Stück oder innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig gewesen ist.

    Die Dienststelle, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung haben auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 SGB IX eine Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschlossen.

    Das Konzept des BEM zielt letztendlich darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, wiederherzustellen und  zu erhalten. Mit dem BEM wird  eine systematische Vorgehensweise zur Gesundheiterhaltung der Beschäftigten entwickelt, die für alle Beteiligten transparent ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

    Hinweise für Wesermarsch: Information - Telefonzentrale

    Bei Fragen zum Thema BEM wenden Sie sich gerne an die unten aufgeführte Ansprechperson im Block "Ihre Ansprechpartner_in".

    Ansprechpartner

    Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernadottestr. 94
    14195 Berlin

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 839 001-0

    Fax: 030 831 47-50

    E-Mail: sozialinfo@dzi.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2010
    Technisch geändert am 02.11.2015

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    nicht angegeben

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Spendensammlung, Sammelbüchse, Spenden sammeln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024