Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Hinweise für Wesermarsch: Information - Telefonzentrale
Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Ein BEM ist durchzuführen, wenn ein Beschäftigter sechs Wochen oder länger am Stück oder innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig gewesen ist.
Die Dienststelle, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung haben auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 SGB IX eine Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschlossen.
Das Konzept des BEM zielt letztendlich darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, wiederherzustellen und zu erhalten. Mit dem BEM wird eine systematische Vorgehensweise zur Gesundheiterhaltung der Beschäftigten entwickelt, die für alle Beteiligten transparent ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Hinweise für Wesermarsch: Information - Telefonzentrale
Bei Fragen zum Thema BEM wenden Sie sich gerne an die unten aufgeführte Ansprechperson im Block "Ihre Ansprechpartner_in".
Ansprechpartner
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI
Adresse
Hausanschrift
Bernadottestr. 94
14195 Berlin
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Spendensammlung, Sammelbüchse, Spenden sammeln