Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Durchführung von Sammlungen Informationserteilung

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

    Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

    Ansprechpartner

    Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernadottestr. 94

    14195 Berlin

    Kontakt

    Fax: 030 831 47-50

    Telefon Festnetz: 030 839 001-0

    E-Mail: sozialinfo@dzi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2015

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Hinte - Team Bürgerservice, Bildung und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstraße 11A

    26759 Hinte

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz am Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hinte, Bahnhofsstraße
      Linie:
      • Bus: 421,426
    • Haltestelle: Hinte, Landesstraße
      Linie:
      • Bus: 421,423

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04925 9211-99

    Telefon Festnetz: 04925 9211-0

    E-Mail: info@hinte.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammelbüchse, Spendensammlung, Spenden sammeln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de