• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

Durchführung von Sammlungen Informationserteilung

Beschreibung

Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

Ansprechpartner

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI

Adresse

Hausanschrift

Bernadottestr. 94

14195 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: 030 839 001-0

Fax: 030 831 47-50

E-Mail: sozialinfo@dzi.de

Version

Technisch erstellt am 03.05.2010

Technisch geändert am 02.11.2015

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Sammelbüchse, Spenden sammeln, Spendensammlung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024