Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Beschreibung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Sammelbüchse, Spendensammlung, Spenden sammeln