Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Beschreibung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Ansprechpartner
Stadt Sarstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burkhard Adolphi
Frau Heike Brennecke
Frau Iris Hartmann
Frau Ruth Höftmann
Herr Lars Kuntze
Frau Nicole Müller
Frau Sylvia Oldenburg
Frau Elke Pytel-Weber
Frau Michaela Schindler
Frau Anita Schwerdtfeger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05066 805-25
Fax: 05066 805-70
E-Mail: standesamt@sarstedt.de
E-Mail: anita.schwerdtfeger@sarstedt.de
Frau Claudia Wallbaum
Frau Roswitha Wolters
Herr Jörg Woyda
Herr Rembert Andermann
Frau Martina Brinkmann
Herr Christoph Neuber
Frau Daniela Tomis
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Spenden sammeln, Sammelbüchse, Spendensammlung