Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Durchführung von Sammlungen Informationserteilung

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

    Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

    Ansprechpartner

    Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernadottestr. 94

    14195 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 839 001-0

    Fax: 030 831 47-50

    E-Mail: sozialinfo@dzi.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2010

    Technisch geändert am 02.11.2015

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    Sammelbüchse, Spenden sammeln, Spendensammlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024