Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Beschreibung
Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb (69) - Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit (69-0)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 16, Freitag 8 bis 13Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Maskos (Frau Dipl. Ing. Fh.)
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Hinweise für Osnabrück: Abfallberatung für Gewerbebetriebe
- Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz - Niedersächsisches Abfallgesetz - Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Osnabrück - Satzung über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und der Zentraldeponie Piesberg
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Osnabrück: Abfallberatung für Gewerbebetriebe
siehe Satzungen Zur Gebührensatzung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osnabrück: Abfallberatung für Gewerbebetriebe
- Abfallvermeidung und Abfallverwertung - Rechtsvorschriften - Entsorgungskosten und so weiter
Unterstützende Institutionen
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Abfallberatung, Schadstoffentsorgung, 3000003, Recycling von Wertstoffen, Abfallentsorgung