Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb (69) - Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit (69-0)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenringstraße 12

    49090 Hafen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 8 bis 16, Freitag 8 bis 13Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541323-3290

    Fax: 0541323-3102

    E-Mail: maskos@osnabrueck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Osnabrück: Abfallberatung für Gewerbebetriebe

    - Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz - Niedersächsisches Abfallgesetz - Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Osnabrück - Satzung über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und der Zentraldeponie Piesberg

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osnabrück: Abfallberatung für Gewerbebetriebe

    siehe Satzungen Zur Gebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osnabrück: Abfallberatung für Gewerbebetriebe

    - Abfallvermeidung und Abfallverwertung - Rechtsvorschriften - Entsorgungskosten und so weiter

    Unterstützende Institutionen

    Verbraucherzentrale Niedersachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abfallberatung, Schadstoffentsorgung, 3000003, Recycling von Wertstoffen, Abfallentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English