Altpapier: Entsorgung
Beschreibung
In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen, an.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Altpapier: Entsorgung
In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen an. Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen an. Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Altpapier: Entsorgung
Alle Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs
Alle Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Altpapier: Entsorgung
Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.
Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:
Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.
Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Altpapier: Entsorgung
Die Altpapierentsorgung ist für die Privathaushalte derzeit kostenlos.
Die Altpapierentsorgung ist für die Privathaushalte derzeit kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Altpapier: Entsorgung
Neben der flächendeckenden Papiersammlung über die Papiertonne, bleibt die Vereinssammlung von Papier ein wichtiger Bestandteil der Altpapierentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme). Wer also die Vereine unterstützen möchte, kann in vielen Orten auch weiter die vereinseigenen Straßen-Bündelsammlungen nutzen.
Neben der flächendeckenden Papiersammlung über die Papiertonne, bleibt die Vereinssammlung von Papier ein wichtiger Bestandteil der Altpapierentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme). Wer also die Vereine unterstützen möchte, kann in vielen Orten auch weiter die vereinseigenen Straßen-Bündelsammlungen nutzen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Altpapier: Entsorgung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapiertonne, Abfuhr Altpapier