Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Hinweise für Osterholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
1x pro Kalenderjahr ist im Landkreis Osterholz die Abfuhr für jeden Privathaushalt kostenlos. Für jede weitere Abfuhr wird eine Gebühr erhoben.
1x pro Kalenderjahr ist im Landkreis Osterholz die Abfuhr für jeden Privathaushalt kostenlos. Für jede weitere Abfuhr wird eine Gebühr erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Osterholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Im Landkreis Osterholz ist die Abfall-Service Osterholz GmbH mit der Entsorgung des Abfalls und damit auch des Sperrmülls beauftragt.
Im Landkreis Osterholz ist die Abfall-Service Osterholz GmbH mit der Entsorgung des Abfalls und damit auch des Sperrmülls beauftragt.
Ansprechpartner
Für Worpswede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Osterholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sie können die Sperrmüllabfuhr online über die Internetseite der Abfall-Service Osterholz GmbH beantragen oder schriftlich über die Sperrmüllkarte angefordert werden.
Die Sperrmüllkarte erhalten Sie bei den Müllfahrzeugen, in den Rathäusern, Sparkassen und Banken im Landkreis Osterholz.
Sie können die Sperrmüllabfuhr online über die Internetseite der Abfall-Service Osterholz GmbH beantragen oder schriftlich über die Sperrmüllkarte angefordert werden.
Die Sperrmüllkarte erhalten Sie bei den Müllfahrzeugen, in den Rathäusern, Sparkassen und Banken im Landkreis Osterholz.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll