Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Zum Sperrmüll gehören alle beweglichen Haushaltsgegenstände, welche, selbst nach einer Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter passen oder ihn beschädigen könnten. 

    Noch brauchbare Gegenstände können Sie auch bei den gemeinnützigen Organisationen, der Schaumburger Beschäftigungs-GmbH ( www.SBG-info.de) oder der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit e.G. ( www.siga-eg.de), spenden.

    Sollten Sie Ihren Sperrmüll sehr zeitnah abholen lassen wollen, bieten wir Ihnen auch einen gebührenpflichtigen Blitzabfuhrservice an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Im Landkreis Schaumburg wird die Entsorgung und Verwertung des Sperrmülls durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws) organisiert und durchgeführt. Sie können online und telefonisch einen Termin zur Abholung Ihres Sperrmülls bei der aws vereinbaren.

    Die aws berät Sie gerne zu weitergehenden Fragen zum Thema:
    Sperrmüll ( https://aws-shg.de/sperrmuell.html).
    Sie erreichen die aws auch telefonisch unter der Rufnummer:
    0 57 21 - 97 05 50 00.

    Ansprechpartner

    Für Obernkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Bei der Anmeldung des Sperrmülls zur Abholung können Sie sich einen passenden Termin per Online-Anmeldung reservieren.
    Bei telefonischer Anmeldung wird Ihnen nach Zahlungseingang ein Termin vergeben und schriftlich mitgeteilt.

    Für die Blitzabfuhr von Sperrmüll ist eine vorherige Anmeldung von drei Werktagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die Grundlage der Gebühren für die Sperrmüllentsorgung im Landkreis Schaumburg bilden die Abfallentsorgungssatzung und die Abfallgebührensatzung. Für Sperrmüll durch Abholung aus Privathaushalten werden folgende Gebühren erhoben:

    • je angefangene 3 m³: 45,00 €
    • je Blitzabfuhr, zusätzlich: 65,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de