Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Beschreibung
Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Rathaus Kirchhatten Hauptstr. 21 montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 04482 / 922-0 Bürger Service Büro Kirchhatten Hauptstr. 21 Tel. : 04482 / 922 - 222 Fax : 04482 / 922 - 122 montags - freitags donnerstags 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Bürger Service Büro Sandkrug Gartenweg 15 Tel. : 04482 / 922 280 Fax : 04482 / 922 180 montags - freitags donnerstags 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Jobcenter Sandkrug Leistungsabteilung (Arbeitslosengeld II) der Gemeinde Hatten Bümmersteder Straße 47 Tel.: 04481 / 907790-188 montags, dienstags, donnerstags 8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2010
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz