Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten Entgegennahme

    Verwendung von Bioziden anzeigen

    Als Arbeitgeber*in/Verwender*in müssen Sie die Verwendung von bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber*in/Verwender*in sind Sie verpflichtet, dem Amt für Arbeitsschutz schriftlich oder elektronisch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung anzuzeigen,

    a) wenn Biozid-Produkte im Betrieb verwendet werden,
            1. die eingestuft sind:
                 a) als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
                 b) krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
                 c) spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE oder RE
             2. für die über die nach Nummer 1 erfassten Fälle hinaus im Rahmen der Zulassung die Verwendungskatgorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.
     
    b) wenn die Verwendung von Biozid-Produkten erstmalig und den Beginn einer erneuten Verwendung von Biozid-Produkten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
    Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Rathaus, Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-0

    Fax: 0581 82-445(Fax Landkreis Uelzen)

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-DAN

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Gewiß, Björn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    29574 Ebstorf

    Rathaus Ebstorf

    Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Ebstorf
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Bahnhof Bad Bevensen

    Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1161

    29543 Bad Bevensen

    Hausanschrift

    Lindenstraße 12

    29549 Bad Bevensen

    Rathaus Bad Bevensen

    Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Ebstorf
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Bahnhof Bad Bevensen

    Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05821 89-0(Rathaus in Bad Bevensen)

    Telefon Festnetz: 05822 42-0(Rathaus in Ebstorf)

    Fax: 05821 89-480(Rathaus in Bad Bevensen)

    E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Bevensen

    Empfänger: Samtgemeindekasse Bevensen

    IBAN: DE79 2585 0110 0001 0015 28

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dann

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 13.07.2023 (von: Wolter, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)

    Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen

    ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.

    Formulare

    Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)

    Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen

    ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.

    Voraussetzungen

    Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige hat spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.

    Kosten

    Gebühren nach Landesrecht: Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung-AllGO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.

    Weitere Informationen

    Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.

    Bemerkungen

    Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 28.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Schädlingsbekämpfung, Ratten melden, Ungeziefer beseitigen, Ungeziefer melde, Ratten beseitigen, Ungeziefer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)