Verwendung von Bioziden anzeigen
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in müssen Sie die Verwendung von bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in sind Sie verpflichtet, dem Amt für Arbeitsschutz schriftlich oder elektronisch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung anzuzeigen,
a) wenn Biozid-Produkte im Betrieb verwendet werden,
1. die eingestuft sind:
a) als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
b) krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
c) spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE oder RE
2. für die über die nach Nummer 1 erfassten Fälle hinaus im Rahmen der Zulassung die Verwendungskatgorie "geschulter berufsmäßiger Verwender" festgelegt wurde.
b) wenn die Verwendung von Biozid-Produkten erstmalig und den Beginn einer erneuten Verwendung von Biozid-Produkten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr ist.
Hinweise für Hann. Münden: Spezialisierung
Ergänzung: Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweise auf Ratten wird der Befall an Ort und Stelle Formal durch die Ordnungsbehörde, oder u.a. in Einzelfällen bei Gaststätten gemeinsam mit dem Veterinäramt als Fachamt überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann durch Erlass einer Ordnungsverfügung die Bekämpfung aufgrund der Nds. Rattenbekämpfungsverordnung i.V.m. dem Infektionsschutzgesetzes angeordnet und durchgesetzt werden. In den Fällen, wo eine Bekämpfung nicht erfolgt ist bzw. keinen Erfolg hatte, werden vom Amt für die öffentliche Ordnung Maßnahmen ergriffen.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen wird die Bekämpfung vom Baubetriebshof oder der Stadtentwässerung der Stadt Hann. Münden veranlasst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
Hinweise für Hann. Münden: Spezialisierung
Ergänzung: Falls Sie einen Rattenbefall melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen oder in eigener Regie tätig werden.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Bereich 3 - Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnung@hann.muenden.de
Kontaktperson
Vakanzvertretung
Internet
Landkreis Göttingen - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)
Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.
Formulare
Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)
Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.
Voraussetzungen
Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen (RattenVO)
- Infektionsschutzgesetz (IfSchG)
- Anhang I Nummer 4.2.1 Gefahrstoffverordnung
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)
- § 15c Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
Fristen
Die Anzeige hat spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.
Kosten
Gebühren nach Landesrecht: Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung-AllGO)
Hinweise für Hann. Münden: Spezialisierung
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.
Weitere Informationen
Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.01.2016
Stichwörter
Schädlingsbekämpfung, Ungeziefer beseitigen, Ungeziefer, Ratten melden, Ungeziefer melde, Ratten beseitigen