Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Hinweise für Nienburg (Weser): Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung stellt die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen sicher, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanlage in Steyerberg wird seit dem Jahr 2000 als Sammelstelle für verendete Tiere (Falltiere) genutzt.
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung stellt die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen sicher, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanlage in Steyerberg wird seit dem Jahr 2000 als Sammelstelle für verendete Tiere (Falltiere) genutzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Nienburg (Weser): Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Für die Abholung der Falltiere wenden Sie sich bitte an die Firma SNP Icker GmbH & Co. KG unter der Rufnummer 05764-1615.
Im Südkreis (Samtgemeinde Uchte, Nendorf und Holzhausen) erfolgt die Anmeldung unter der Nummer 05468-77933.
Für die Abholung der Falltiere wenden Sie sich bitte an die Firma SNP Icker GmbH & Co. KG unter der Rufnummer 05764-1615.
Im Südkreis (Samtgemeinde Uchte, Nendorf und Holzhausen) erfolgt die Anmeldung unter der Nummer 05468-77933.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Kosten
Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 29.03.2011
Stichwörter
Haustier, Tierkörperbeseitigung, Tod, Hund, totes Tier, Unfall, QSKommune, angefahren, Katze