Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Hinweise für Northeim: Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Aufgrund einer Neuvergabe der Beseitigungsleistung wird ab dem 01.09.2021 im Gebiet des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover, dem auch der Landkreis Northeim angehört, die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte wahrnehmen. Die Beseitigung wird dann nicht mehr wie bislang durch die Firma SecAnim GmbH durchgeführt.
Die Postanschrift der Fa. Rendac lautet: Engterstraße 101, 49191 Belm/Icker. Der Internetauftritt des Unternehmens ist über folgenden Link zu erreichen: https://www.rendac.de
Für weitere Fragen zur Fa. Rendac stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachbereiches 25 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
FB 25 - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gremmel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05551 708-482
Fax: 05551 708-9422
E-Mail: kgremmel@landkreis-northeim.de
Herr T. Schiller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05551 708-483
Fax: 05551 708-9422
E-Mail: tschiller@landkreis-northeim.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Kosten
Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 29.03.2011
Stichwörter
Haustier, Tierkörperbeseitigung, Tod, Hund, totes Tier, Unfall, QSKommune, angefahren, Katze