Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung / Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung / Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung / Transportunternehmen für Tiertransporte Änderung

    Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Wenn Sie Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt.

    Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden:

    • Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und 
    • eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2).

    Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

    Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Rubrik "Voraussetzungen".

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

    Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

    Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.
     

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie Tiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt.

    Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden:

    • Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) nach Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und
    • eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2) nach Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 .

    Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

    Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Rubrik "Voraussetzungen".

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

    Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

    Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

    Landkreis Rotenburg (Wümme)
    Veterinäramt
    Hopfengarten 2
    27356 Rotenburg (Wümme)

    Ansprechpartner

    Veterinäramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04261 983-2399

    Telefon Festnetz: 04261 983-2357

    E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
    • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
      • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal 
      • Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
    • Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
      • Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
      • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
      • Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
         

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen
    • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
      • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal
      • Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
    • Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
      • Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Gültige Zulassungsnachweise nach Art. 18 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
      • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen

    Formulare

    • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
    • Nachweise (siehe hierzu "Voraussetzungen")
       

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie sind in Deutschland ansässig oder haben einen Vertreter in Deutschland.
    • Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
    • Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Ihr Veterinäramt der Auffassung ist, dass Sie hinreichend nachgewiesen haben, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls dennoch eine Zulassung erteilt werden.

    Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
    • Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer die für lange Beförderungen eingesetzt werden eingereicht.
    • Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.
    • Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht.
       

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie sind in Deutschland ansässig oder haben einen Vertreter in Deutschland.
    • Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
    • Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Ihr Veterinäramt der Auffassung ist, dass Sie hinreichend nachgewiesen haben, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls auch bei vorliegenden Verstößen eine Zulassung erteilt werden.

    Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
    • Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden, eingereicht.
    • Sie haben gültige Zulassungsnachweise nach Art. 18 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.

    Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung. 

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

    Kosten

    Gebühr ab 35.00 EUR bis 250.00 EUR

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Es fallen Gebühren nach Ziffer V.1.7.1.1 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV), die nach dem Verwaltungsaufwand bemessen werden. Der Gebührenrahmen beträgt 35,00 EUR - 250,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Tiertransporte unterliegen Anforderungen, um den Tierschutz während des Transports zu gewährleisten. Gemäß Art. 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.

    Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:  

    • Vor der Beförderung wurden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere während der Beförderung Rechnung zu tragen.
    • Die Tiere sind transportfähig.
    • Die Transportmittel sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
    • Die Ver- und Entladevorrichtungen sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
    • Die mit den Tieren umgehenden Personen sind hierfür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten.
    • Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten.
    • Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe.
    • Die Tiere werden in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter, das qualitativ und quantitativ ihrer Art und Größe  angemessen ist, versorgt und können ruhen.
       

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Tiertransporte, Tiere transportieren, Flächenbedarf bei Tieren, Tiere verladen, Zulassung als Transportunternehmen, Verladen von Tieren, Tiertransport, Tiertransportvorgänge, Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß Tierschutztransportverordnung, Schutz von Tieren, Tierschutz, Flächenbedarf bei Tiertransporten, Tiertransportvorgang, Transport von Tieren, EU-Tierschutztransportverordnung, Dauer von Tiertransporten, Gewerbsmäßige Tiertransporte, Tierschutztransportverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English