Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.

    Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:

    • Pitbull-Terrier,
    • American Staffordshire-Terrier,
    • Staffordshire-Bullterrier,
    • Bullterrier
    • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Hinweis: Erreichbarkeit nach Dienstschluss über Leitstelle Wittmund 04462 2043-5585

    Adresse

    Hausanschrift

    Friesenstraße 30

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1451

    Fax: 0491 926-1374

    E-Mail: veterinaeramt@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
    • Wesenstest
    • Sachkundenachweis

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
    Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (zur Vorlage der notwendigen Unterlagen)

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.

    Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kampfhund, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English