Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Stichwörter
Ordnungsabteilung
Samtgemeinde Hage - Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
26519 Hage
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Fischer
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-20
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-18
E-Mail: helmut.fischer@sg-hage.de
Frau Milena Lottmann
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
E-Mail: milena.lottmann@sg-hage.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
- Wesenstest
- Sachkundenachweis
Voraussetzungen
- Wesenstest
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.
Fristen
Antragsfrist: 3 Monate (zur Vorlage der notwendigen Unterlagen)
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Stichwörter
Kampfhund, Tierhaltung