Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Ansprechpartner
Gemeinde Bispingen - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Bispingen, Hauptstraße / Sparkasse
Bus: 154
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr  (*Mo.-Fr.: Ein Besuch des Rathaus ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: paydirekt, Bargeldzahlung, Girocard, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Paypal
Bankverbindung
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE96 2406 0300 4800 2348 00
BIC: GENODEF1NBU
Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide eG
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE41 2585 1660 0000 8066 61
BIC: NOLADE21SOL
Bankinstitut: Kreissparkasse Soltau
Stichwörter
Bürgerbüro, Fachbereich 3
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Internet
Formulare
Datenschutzhinweis der Fachgruppe Fleischhygiene und Tierschutz
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
- Wesenstest
- Sachkundenachweis
Voraussetzungen
- Wesenstest
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.
Fristen
Antragsfrist: 3 Monate (zur Vorlage der notwendigen Unterlagen)
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Stichwörter
Tierhaltung, Kampfhund