Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Ansprechpartner
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heiko Räther
Lukas Kaesler
Swenja Bethmann
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-187
E-Mail: s.bethmann@bad-salzdetfurth.de
Dominic Borchert
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-202
E-Mail: d.borchert@bad-salzdetfurth.de
Petra Briehl
Kevin Bütefisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-121
Fax: 05063 999-111
E-Mail: k.buetefisch@bad-salzdetfurth.de
Melanie Gerlach
Stefan Hoffmeister
Sonja Klima
Carola Koch
Pascal Loth
Christoph Oeltze
Tina Otto
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-150
Fax: 05063 999-111
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
Josef Ringe-Krause
Jeniffer Roggatz
Petra Schmette
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-188
E-Mail: p.schmette@bad-salzdetfurth.de
Monika Socha
Jörg Werner
Andrea Wiese
Birgit Ziemann
Eike Hillebrecht
Lara Hache
Florian Laue
Darleen Mühlke
Tobias Neubauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-181
Fax: 05063 999-111
E-Mail: t.neubauer@bad-salzdetfurth.de
Michelle Pape
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
- Wesenstest
- Sachkundenachweis
Voraussetzungen
- Wesenstest
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.
Fristen
Antragsfrist: 3 Monate (zur Vorlage der notwendigen Unterlagen)
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Stichwörter
Tierhaltung, Kampfhund