Anzeige eines Sterbefalls

    Anzeige eines Sterbefalls

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

    Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

    Die Person,  

    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    und

    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. 

    Sterbefällen in einer Einrichtung:

    • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

    Ansprechpartner

    Inselgemeinde Juist - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Friesenstr. 15

    26571 Juist

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir um telefonische Anmeldung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04935 809-321

    Fax: 04935 809-329

    E-Mail: standesamt@juist.de

    Bankverbindung

    Inselgemeine Juist

    Empfänger: Inselgemeine Juist

    IBAN: DE92 2836 1592 8501 7035 00

    BIC: GENODEF1MAR

    Bankinstitut: Volksbank Fresena

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2020 (von: Siedelmann, Stefan)

    Technisch geändert am 26.11.2020 (von: Siedelmann, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    Voraussetzungen

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
      • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
      • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
      • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

    verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

    • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
      • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

    und

    • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
    • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
    • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
    • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
    • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
    • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
    • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
    • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Fristen

    Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sterbefall, Eintragung in das Sterberegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)