Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Sterbefällen in einer Einrichtung:
- Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .
Hinweise für Bad Zwischenahn: Anzeige eines Sterbefalls
Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, welches den Sterbefall beurkundet hat.
Ist ein deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Ausland verstorben, so kann dieser Personenstandsfall auf Antrag in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Verstorbenen bzw. das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes einer antragsberechtigten Person im Inland. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin. Nähere Informationen erteilen wir gerne auf Anfrage.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Zwischenahn - Bürgeramt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Bad Zwischenahn, Markt
Bus: 350, 377, 392, 394, 398
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1255
26147 Bad Zwischenahn
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: standesamt@bad-zwischenahn.de
Formulare
Schriftliche Sterbefallanzeige
erforderliche Unterlagen
- Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Hinweise für Bad Zwischenahn: Anzeige eines Sterbefalls
Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen wurde, wird zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung mit Rechtskraftvermerk benötigt.
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Voraussetzungen
- Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,
verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.
- Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,
- müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren
und
- den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
- Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
- Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
- Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
- Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
- Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
- Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Fristen
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Zwischenahn: Anzeige eines Sterbefalls
Berechtigt, eine Sterbeurkunde zu erhalten, sind:
Ehegatten, Lebenspartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge der Person, auf die sich die Beurkundung bezieht
Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Ein rechtliches Interesse ist nur dann gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
andere Personen mit Vollmacht einer berechtigten Person. Soll im Auftrag einer berechtigten Person gehandelt werden, so ist der Nachweis der Berechtigung dieser Person, sowie eine von ihr ausgestellte Vollmacht vorzulegen.
Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Sterbeurkunde haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bezüglich der vorzulegenden Unterlagen..
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020
Stichwörter
Eintragung in das Sterberegister, Sterbefall