Anzeige eines Sterbefalls

    Anzeige eines Sterbefalls

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

    Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

    Die Person,  

    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    und

    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. 

    Sterbefällen in einer Einrichtung:

    • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (7.1)

    Beschreibung

    In der Abteilung Bürgerservice sind die Aufgaben des Bürgerbüros, des Standesamtes, der Wohngeldbehörde und der Ausländerbehörde zusammengefasst.

    Das Bürgerbüro ist insbesondere für Meldeangelegenheiten, die Beantragung von Ausweisen und Pässen und die Ausstellung von Lohnsteuerkarten zuständig. Das im Bürgerbüro untergebrachte Fundbüro nimmt von ehrlichen Findern abgegebene Gegenstände in Verwahrung und hält sie für den Eigentümer zur Abholung bereit. Vielleicht finden Sie einen verlorenen Gegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro.

    Das Standesamt begleitet den Bürger durch sein Leben. Bei der Geburt ist es das Standesamt, das den neuen Erdenbürger in das Geburtenregister einträgt und die Geburt beurkundet. Bei Eheschließungen sorgt das Standesamt dafür, dass Ihr "Ja-Wort" besiegelt wird, weil es ein Leben lang halten soll. Selbst für die Ausstellung der letzten Urkunde ist das Standesamt zuständig. Dazwischen liegen im Leben eines Menschen viele Situationen, in denen Sie auf die Hilfe des Standesamtes angewiesen sind und in denen wir für Sie da sind.

    Die Wohngeldbehörde hilft Ihnen, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete oder Belastung aus eigenen Mitteln aufzubringen und sichert damit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

    Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die in der Stadt Cuxhaven lebenden Ausländer und Ausländerinnen und im Rahmen der Familienzusammenführung auch für deutsche Staatsangehörige. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Bearbeitung von Einbürgerungen und allgemeinen Staatsanghörigkeitsangelegenheiten.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und des Standesamtes finden Sie in dem Verwaltungsgebäude Rathausstraße 1 (ehemaliges EWE-Gebäude). Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Wohngeld und der Ausländerbehörde sind im Rathaus (Altbau) untergebracht.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung Bürgerservice finden Sie auf den folgenden Seiten. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr* * die Ausländerbehörde ist mittwochs geschlossen Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    Schriftliche Sterbefallanzeige

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 18  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04721 700-901

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    Voraussetzungen

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
      • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
      • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
      • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

    verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

    • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
      • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

    und

    • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
    • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
    • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
    • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
    • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
    • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
    • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
    • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Fristen

    Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Eintragung in das Sterberegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de