Anzeige eines Sterbefalls

    Anzeige eines Sterbefalls

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

    Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

    Die Person,  

    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    und

    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. 

    Sterbefällen in einer Einrichtung:

    • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .

    Hinweise für Barsinghausen: Anzeige eines Sterbefalls

    Allgemeine Informationen

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person gestorben ist, angezeigt werden.

    Die Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und die den Tod persönlich miterlebt hat, ist verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

    In der Regel wird mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen betraut. 

    Bei Sterbefällen in einer Einrichtung wird der Sterbefall in der Regel von dieser Einrichtung dem Standesamt angezeigt.



    Allgemeine Informationen

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person gestorben ist, angezeigt werden.

    Die Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und die den Tod persönlich miterlebt hat, ist verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

    In der Regel wird mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen betraut.

    Bei Sterbefällen in einer Einrichtung wird der Sterbefall in der Regel von dieser Einrichtung dem Standesamt angezeigt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Öffnungszeiten

    Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gefahrenabwehr, Verkehr/ untere Verkehrsbehörde, Standesamt, Bürgerbüro

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    Hinweise für Barsinghausen: Anzeige eines Sterbefalls

    Bei verstorbenen Ehegatten muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde vorgelegt werden.

    War der Verstorbene ledig, d.h. noch nicht verheiratet gewesen, muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde vorgelegt werden.

    Zum Nachweis des Wohnsitzes muss der Personalausweis oder eine Meldebescheinigung des Verstorbenen vorgelegt werden.

    In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Barsinghausen.

    Bei verstorbenen Ehegatten muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde vorgelegt werden.

    War der Verstorbene ledig, d.h. noch nicht verheiratet gewesen, muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde vorgelegt werden.

    Zum Nachweis des Wohnsitzes muss der Personalausweis oder eine Meldebescheinigung des Verstorbenen vorgelegt werden.

    In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Barsinghausen.

    Voraussetzungen

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
      • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
      • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
      • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

    verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

    • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
      • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

    und

    • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
    • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
    • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
    • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
    • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
    • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
    • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
    • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Fristen

    Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Barsinghausen: Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbeurkunden für die Rente und den Sozialversicherungsträger sind gebührenfrei.

    Bei zusätzlichen Sterbeurkunden für die eigenen Unterlagen, kostet die Ausstellung
    der ersten Urkunde 15,00 € und jede weitere (im gleichem Arbeitsvorgang erstellte)
    Urkunde 7,50 €.

    Sterbeurkunden für die Rente und den Sozialversicherungsträger sind gebührenfrei.

    Bei zusätzlichen Sterbeurkunden für die eigenen Unterlagen, kostet die Ausstellung
    der ersten Urkunde 15,00 € und jede weitere (im gleichem Arbeitsvorgang erstellte)
    Urkunde 7,50 €.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barsinghausen: Anzeige eines Sterbefalls

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Eintragung in das Sterberegister, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024