Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Sterbefällen in einer Einrichtung:
- Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .
Hinweise für Salzgitter: Sterbefall: Anzeige (IES:Salzgitter)
Hinweise für Salzgitter: Anzeige eines Sterbefalls (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Standesamt
Beschreibung
Im Standesamt werden das Geburts-, das Ehe- und das Sterberegister geführt, aus denen heraus die entsprechenden Personenstandsurkunden erstellt werden. Das frühere Familienbuch, welches bis zum 31.12.2008 angelegt wurde, wird seit dem 01.01.2009 als Heiratseintrag fortgeführt. Seit dieser Zeit ist das Standesamt auch für die Beurkundung der im Ausland eingetretenen Personenstandsfälle zuständig. Ferner werden Kirchenaustritte und öffentliche-rechtliche Namensänderungen beurkundet sowie die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft für das 7. Kind durch den Bundespräsidenten bearbeitet.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Zum Besuch ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie vor Ort oder online vereinbaren.Hier geht es zur Onlineterminvergabe. Öffnungszeiten: * Montag, Dienstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Weitere Informationen:
Kontakt
Telefon Festnetz: 05341 8390
Fax: 05341 8394934
E-Mail: urkundenstelle@stadt.salzgitter.de
E-Mail: standesamt@stadt.salzgitter.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Voraussetzungen
- Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,
verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.
- Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,
- müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren
und
- den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
- Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
- Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
- Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
- Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
- Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
- Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Fristen
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020
Stichwörter
Eintragung in das Sterberegister, Sterbefall