Schulwegsicherheit
Beschreibung
Schulwegsicherheit lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Eltern erreichen. Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule.
Hinweise für Delmenhorst: Schulwegsicherheit
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Straße liegt.
Ansprechpartner
Verkehr
Beschreibung
Der Fachdienst Verkehr ist für sämtliche Angelegenheiten rund um den innerstädtischen Verkehr zuständig, also dessen Planung, Betrieb und Überwachung.
Von der strategischen Verkehrsplanung, Planung und Steuerung von Lichtsignalanlagen (besser bekannt als Ampeln) sowie von Verkehrsbeschilderungen und Fahrbahnmarkierungen reicht das Spektrum, und weiter über die Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten, das Erteilen von Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen, Genehmigung von Baustellen, Absperrmaßnahmen bis hin zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung in den Bereichen Park-, Geschwindigkeits- sowie Rotlichtverstößen und Verkehrsunfällen.
Anfragen an den Fachdienst Verkehr richten Sie bitte an anfragen.verkehr@delmenhorst.de.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04221 992307
E-Mail: anfragen.verkehr@delmenhorst.de
Stichwörter
Bußgeldstelle, Straßenverkehrsamt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen