Schulwegsicherheit
Beschreibung
Schulwegsicherheit lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Eltern erreichen. Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule.
Hinweise für Salzgitter: Schulwegsicherheit (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Straße liegt.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Schulverwaltung
Adresse
Postanschrift
Thiestraße 26a
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Di: 09:00 - 12:00 Do: 14:00 - 18:00 Fr: 09:00 - 12:00
Kontakt
Internet
Stadt Salzgitter - Bildung
Adresse
Postanschrift
Thiestraße 26a
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Di: 09:00 - 12:00 Do: 14:00 - 18:00 Fr: 09:00 - 12:00
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Internet
Stadt Salzgitter - Städtischer Ordnungsdienst
Beschreibung
Das Fachgebiet Städtischer Ordnungsdienst ist die zentrale Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung von allen Ordnungswidrigkeiten, die in der Zuständigkeit der Stadt Salzgitter liegen.
Ein Schwerpunkt ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
- Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung
- Überladung
- Verkehrsunfall mit Sachschaden
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (z.B.Lenkzeitüberschreitung)
- Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung
Geahndet werden die Verstöße der Verkehrsteilnehmer (unter Umständen auch die der Halter der Fahrzeuge). Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.
Ein Verwarnungsgeld wird bis 55,00 EUR ausgesprochen. Darüber hinausgehende Beträge werden als Bußgeld geahndet und werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.
Der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten liegt im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch Messungen der Polizei und den Stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Stadt Salzgitter festgestellt werden.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die städtischen Politessen des Fachdienstes BürgerService, aber auch durch die Polizei. Privatpersonen können ebenfalls Anzeigen erstatten.
Was muss eine Privatanzeige alles enthalten?
Name und Anschrift der Person, die angezeigt wird oder, falls diese nicht bekannt ist, eine Beschreibung der Person, Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Tatort, Tatzeit, Tatvorwurf (genaue Beschreibung des Verstoßes), mögliche Beweise wie z. B. Fotos, weitere Zeugen, Name und Anschrift des Anzeigeerstatters (dieser ist Zeuge und muss auch später bei einem evtl. Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen).
Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht bearbeitet. (Hinweis: Eine falsche Beschuldigung stellt eine Straftat dar und kann strafrechtlich verfolgt werden).
Warum erfolgt eine Überwachung?
Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnung, die Regeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger enthalten. Da sie leider nicht immer eingehalten werden, ist eine Überwachung notwendig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen, sind im Interesse der Allgemeinheit tätig.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb der Wirtschaft sowie auf die Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungsträger insgesamt. Sie ist deshalb gezielt und effektiv zu bekämpfen.
Adresse
Postanschrift
Hans-Birnbaum-Straße 30
38226 Salzgitter
1. Obergeschoss: Städtische Ordnungsdienst: Bußgeldstelle, Untere Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung, Schwarzarbeitsbekämpfung und Kommunaler Ordnungsdienst. Ort: Im Gewerbepark, zwischen Lebenstedt und Hallendorf.
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00 Di 09:00 - 12:00 Mi (keine Öffnungszeiten) Do 14:00 - 18:00 Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Internet
Stadt Salzgitter - Tiefbau und Verkehr
Beschreibung
Der Fachbereich hat folgende Aufgaben:
- Planung und Entwurf des öffentlichen Straßennetzes
- Bauausführung und Bauüberwachung
- Unterhaltung der Brücken und Durchlässe
- Unterhaltung der Straßen
- Bau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung
- Hoheitliche Aufgaben der Stadtentwässerung sowie Deponiebau
Der Fachdienst wird durch Herrn Thorsten Fleige-Lütgering geleitet.
Adresse
Postanschrift
Hans-Birnbaum-Straße 30-32
38229 Salzgitter
Öffnungszeiten
* Mo: 09:00 - 12:00 * Di: 09:00 - 12:00 * Do: 14:00 - 18:00 * Fr: 09:00 - 12:00 Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen