Hauptschule Aufnahme

    Kind an einer Hauptschule anmelden

    Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Hauptschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Hauptschule tun.

    Beschreibung

    Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann ein 10. Schuljahrgang eingerichtet werden. Der Besuch eines 10. Schuljahrgangs an der Hauptschule ist freiwillig.

    Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine grundlegende Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Grundwissen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundfertigkeiten handlungsbezogen mit allen Sinnen. Ab dem 6. und 8. Schuljahrgang entscheiden die Schülerinnen und Schüler sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach und können damit Schwerpunkte setzen, die ihren Interessen entsprechen. Englisch ist ab dem 5. Jahrgang die erste Fremdsprache. Ab dem 9. Jahrgang werden Mathematik und Englisch in den Fachleistungskursen G und E unterrichtet.

    Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie man selbstständig arbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen Berufe kennen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine Berufsorientierung. Es werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt.

    Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden.

    Der Besuch des 10.Schuljahrgangs ist freiwillig.

    Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

    • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
    • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
    • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Hauptschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Schul- und Kulturamt

    Beschreibung

    Die Aufgabenpalette des Schul- und Kulturamtes umfasst unter anderem die komplette Ausstattung der kreiseigenen Schulen und die Betreuung des Kreiselternrates. Im Kreismedienzentrum, das wie das Kreisarchiv zum Schul- und Kulturamt gehört, wird ein breites Medienangebot für alle Schulen im Kreisgebiet vorgehalten. Neben der Schülerbeförderung ist das Amt auch für den ÖPNV-Bereich (Öffentlicher Personennahverkehr) zuständig. Auch die Sportförderung und die Förderung kultureller Einrichtungen ist im Schul- und Kulturamt angesiedelt.

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-3099

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Formulare

    Anmeldung meines Kindes an der Schule
    Abmeldung meines Kindes von der Schule

    Stichwörter

    Antrag auf Erstattung, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkosten

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Martin Theine)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Alshekh, Sameh)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Verpflichtend:

    • Anmeldeformular der aufnehmenden Hauptschule. Sie bekommen das Formular in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
    • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
    • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
    • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

    nach Rücksprache mit der Schule:

    • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen)
    • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
    • ggf. Schwimmabzeichen
    • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
    • ggf. Meldebescheinigung
    • ggf. Sorgerechtsbescheinigung

    ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

    Formulare

    • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
    • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Voraussetzungen

    • Die Schülerin / der Schüler muss den 4. Schuljahrgang erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat den 4. Schuljahrgangschon wiederholt. Dann rückt es in Schuljahrgang 5 auf).
    • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Hauptschule angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung an einer Hauptschule muss direkt bei der Hauptschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z. B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

    Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.

    Fristen

    Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien

    Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

    Kosten

    Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Hauptschule (z. B. Realschule an Hauptschule, Oberschule an Hauptschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

    Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Hauptschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    allgemeinbildende Schule, Schule, Grundschule, Anmeldung, Schulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)