Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer eines einmaligen oder wiederholten Missbrauchs geworden sind, benötigen dringend Schutz und Hilfe durch andere Erwachsene. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind fast immer die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit die Opfer erlösen.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
Hinweise für Stade: Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Die Inobhutnahme dient der vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr), die aufgrund einer Krisensituation außerhalb ihres Elternhauses oder bisherigen Lebensortes untergebracht oder betreut werden müssen.
Die Kinder und Jugendlichen können sich in Krisensituationen an die Inobhutnahmestelle
wenden, die rund um die Uhr mit Fachpersonal für Kinder und Jugendliche da ist.
Ansprechpartner für die Inobhutnahme ist der Allgemeine Sozialdienst des Landkreises Stade.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an:
Jugendhaus am Vorwerk
Benedixweg 20
21680 Stade
Tel.: 04141/12-5712 oder 04141/12-5720
Fax: 04141/12-5713
E-Mail: jugendhaus@landkreis-stade.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007