Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

    Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer eines einmaligen oder wiederholten Missbrauchs geworden sind, benötigen dringend Schutz und Hilfe durch andere Erwachsene. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind fast immer die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit die Opfer erlösen.

    Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

    Hinweise für Stade: Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

    Allgemeine Informationen

    Die Inobhutnahme dient der vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr), die aufgrund einer Krisensituation außerhalb ihres Elternhauses oder bisherigen Lebensortes untergebracht oder betreut werden müssen.

    Die Kinder und Jugendlichen können sich in Krisensituationen an die Inobhutnahmestelle
    wenden, die rund um die Uhr mit Fachpersonal für Kinder und Jugendliche da ist.

    Ansprechpartner für die Inobhutnahme ist der Allgemeine Sozialdienst des Landkreises Stade.

    Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an:

    Jugendhaus am Vorwerk
    Benedixweg 20
    21680 Stade

    Tel.: 04141/12-5712 oder 04141/12-5720

    Fax: 04141/12-5713

    E-Mail: jugendhaus@landkreis-stade.de



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Stade (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de