Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

    Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer eines einmaligen oder wiederholten Missbrauchs geworden sind, benötigen dringend Schutz und Hilfe durch andere Erwachsene. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind fast immer die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit die Opfer erlösen.

    Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

    Hinweise für Schaumburg: Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

    Allgemeine Informationen

    Soziale Dienste weiterhin erreichbar

    Das Jugendamt des Landkreises Schaumburg macht darauf aufmerksam, dass die telefonischen Sprechstunden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes sowie der Eingliederungshilfe auch weiterhin zu den "gewohnten" Zeiten (dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) angeboten werden.

    Ebenso ist die Erreichbarkeit über die bekannten Mailadressen gewährleistet. Zur Mitteilung von möglichen Kindeswohlgefährdungen kann sich zu den Geschäftszeiten telefonisch an die Außenstellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes gewendet werden. In Krisenfällen außerhalb der Geschäftszeiten ist wie bisher die Rettungsleistelle des Landkreises anzusprechen.

    Kontakt
    Landkreis Schaumburg, Jugendamt/ Soziale Dienste, Frau Radüg 05721 703-2421, Herr Hille 05721 703-2422, sd.leitung.jugendamt@schaumburg.de oder jugendamt@schaumburg.de

    Weitere Informationen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisensituationen und zur Nummer gegen Kummer 116 111 unter www.kinderschutz-niedersachsen.de



    Allgemeine Informationen

    Soziale Dienste weiterhin erreichbar

    Das Jugendamt des Landkreises Schaumburg macht darauf aufmerksam, dass die telefonischen Sprechstunden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes sowie der Eingliederungshilfe auch weiterhin zu den "gewohnten" Zeiten (dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) angeboten werden.

    Ebenso ist die Erreichbarkeit über die bekannten Mailadressen gewährleistet. Zur Mitteilung von möglichen Kindeswohlgefährdungen kann sich zu den Geschäftszeiten telefonisch an die Außenstellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes gewendet werden. In Krisenfällen außerhalb der Geschäftszeiten ist wie bisher die Rettungsleistelle des Landkreises anzusprechen.

    Kontakt
    Landkreis Schaumburg, Jugendamt/ Soziale Dienste, Frau Radüg 05721 703-2421, Herr Hille 05721 703-2422, sd.leitung.jugendamt@schaumburg.de oder jugendamt@schaumburg.de

    Weitere Informationen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisensituationen und zur Nummer gegen Kummer 116 111 unter www.kinderschutz-niedersachsen.de



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 11

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    asd.badnenndorf@schaumburg.de asd.lindhorst@schaumburg.de asd.stadthagen@schaumburg.de asd.obernkirchen@schaumburg.de asd.bueckeburg@schaumburg.de asd.rinteln@schaumburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)