Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer eines einmaligen oder wiederholten Missbrauchs geworden sind, benötigen dringend Schutz und Hilfe durch andere Erwachsene. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind fast immer die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit die Opfer erlösen.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007