Organspende
Beschreibung
Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein. Allein in Niedersachsen warten mehr als 2.000 Menschen auf ein Spenderorgan.
Organe und Gewebe spenden kann fast jeder. Es gibt keine Altersgrenze. Nur Menschen, die HIV-infiziert, an Aids erkrankt sind oder bösartige Tumore haben, eignen sich in der Regel nicht als Spender. Es ist nicht erforderlich, sich heute ärztlich untersuchen zu lassen, wenn man nach seinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte.
Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.
Zuständigkeit
Ein Informationsfaltblatt mit heraustrennbaren Organspendeausweisen kann
- bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Niedersächsisches Sozialministerium, MS) bestellt werden oder
- auf der betreffenden Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
Für Spahnharrenstätte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Organspende finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007