Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztin / Amtsarzt

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle ist dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig. 

    Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    • Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung / Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Hinweise für Brake (Unterweser): Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen

    Der Fachdienst Gesundheit erstellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse und erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

    • Amtsärztliche Gutachten aufgrund von Rechtsvorschriften, insbesondere auch für andere Behörden
    • Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
    • Sozialmedizinische psychiatrische Stellungnahmen und Gutachten bezüglich verschiedener Fragestellungen auch im Bereich der Eingliederungshilfe
    • Gutachten im Bereich des Bestattungswesens
    • Aufgaben im Bereich der Heilpraktikerüberprüfung

    Weitere Gutachtenanlässe werden in den Seiten des BUS-Niedersachsen angeführt.

    Der Fachdienst Gesundheit erstellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse und erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

    • Amtsärztliche Gutachten aufgrund von Rechtsvorschriften, insbesondere auch für andere Behörden
    • Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
    • Sozialmedizinische psychiatrische Stellungnahmen und Gutachten bezüglich verschiedener Fragestellungen auch im Bereich der Eingliederungshilfe
    • Gutachten im Bereich des Bestattungswesens
    • Aufgaben im Bereich der Heilpraktikerüberprüfung

    Weitere Gutachtenanlässe werden in den Seiten des BUS-Niedersachsen angeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 53 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rönnelstraße 10

    26919 Brake (Unterweser)

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-511(Zentrale)

    Fax: 04401 4285

    E-Mail: gesundheitsamt@wesermarsch.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79

    BIC: SLZODE22

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017

    Technisch geändert am 24.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Brake (Unterweser): Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen

    • Untersuchungsauftrag
    • untersuchungsrelevante, insbesondere ärztliche und therapeutische Befunde
    • Befundberichte 
    • Arztbriefe
    • u.ä.
    • Untersuchungsauftrag
    • untersuchungsrelevante, insbesondere ärztliche und therapeutische Befunde
    • Befundberichte 
    • Arztbriefe
    • u.ä.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brake (Unterweser): Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen

    Verschiedene.

    Verschiedene.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Brake (Unterweser): Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen

    Ggf. Nachfrage beim Auftraggeber.

    Von der Beauftragung des Fachdienstes Gesundheit bis zur Erstellung eines Gutachtens ist in der Regel mit einem mehrwöchigen Zeitraum zu rechnen. Details können bei der Kontaktadresse erfragt werden.

    Ggf. Nachfrage beim Auftraggeber.

    Von der Beauftragung des Fachdienstes Gesundheit bis zur Erstellung eines Gutachtens ist in der Regel mit einem mehrwöchigen Zeitraum zu rechnen. Details können bei der Kontaktadresse erfragt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Brake (Unterweser): Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen

    Es können unterschiedliche Gebühren anfallen, je nach Untersuchungsanlaß, Fragestellung und Auftraggeber.

    Dies sollte ggf. bei der Kontaktadresse erfragt werden.

    Es können unterschiedliche Gebühren anfallen, je nach Untersuchungsanlaß, Fragestellung und Auftraggeber.

    Dies sollte ggf. bei der Kontaktadresse erfragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024